CDU Ronnenberg

Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ronnenberg

Die Ablehnung des Haushaltsplans 2024 durch die CDU-Fraktion beruht insbesondere auf der Schaffung zusätzlicher, neuer, nicht notwendiger Planstellen. Diese Stellen wurden geschaffen, obwohl im Verlauf der Beratungen zur Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen bereits auf neue Stellen verzichtet wurde.

Im Übrigen wurde im Rahmen dieser Beratungen bereits mit den teilnehmenden, politischen Parteien vereinbart, dass zur Haushaltskonsolidierung weitere Einsparungen, auch im Rahmen des Stelleplans, unumgänglich sind.

Angesichts des erheblich defizitären Haushalts und der durch das Land Niedersachsen gewährten Bedarfszuweisungen halten wir die Vorgehensweise der Verwaltung und der Ratsmehrheit aus Rot/Grün für verantwortungslos. Die Bedarfszuweisungen scheinen den ursprünglichen Sparwillen der Verwaltung und von Rot/Grün aufzuweichen. Die Einstellung scheint zu sein: „Das Land zahlt ja, also ist alles nicht so schlimm.“

Das Handeln der Stadt Ronnenberg bei der Aufstellung des Haushalts 2024 stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dar. Die Stadt verletzt ihre Entscheidungsbefugnis im Bereich der freiwilligen Leistungen gröblich. Sie handelt in einer Weise, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens nicht mehr vereinbar ist.

Die Unstimmigkeiten im Haushaltseinbringungsprozess und die inkonsistente Schaffung von Planstellen erfordern daher eine gründliche Überprüfung und Neuausrichtung, um sicherzustellen, dass die Ressourcen der Stadt effizient und im Interesse aller Bürger genutzt werden. Hier muss die Kommunalaufsicht eingreifen.

In diesem Sinne haben wir die Kommunalaufsicht der Region Hannover erstmalig am 21. März 2024 per E-Mail kontaktiert und diese gebeten, zu erläutern, auf welcher Basis der Haushalt 2024 uneingeschränkt genehmigt werden konnte.

Der aus unserer Sicht sich wiedersprechende und wenig erhellende, sowie sehr formal gehaltene Schriftverkehr hat uns dazu veranlasst, das Thema jetzt im Rahmen einer Beschwerde an die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), heranzutragen.

Den gesamten Schritverkehr dazu finden Sie in den Anlagen 1 bis 5.