Abgeordneter André Bock (CDU) - Welche Kriterien gelten für Bedarfszuweisungen an die Kommunen?
Anfrage des Abgeordneten André Bock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.08.2024.
Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) unterstützte im Jahr 2023 insgesamt 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Kommunen mit sogenannten Bedarfszuweisungen in Höhe von über 89 Millionen Euro. Bedarfszuweisungen sind gesonderte Mittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Ministerium auf Antrag finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken (Pressemitteilung des MI vom 11.07.2023).
- Welche Vorgaben oder Überprüfungen gibt es vonseiten des Ministeriums bzw. der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die Finanzpolitik der beantragenden Kommunen (u. a. wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung), damit diese Kommunen Bedarfszuweisungen erhalten können?
- Mit welchen Maßnahmen kontrolliert das Ministerium bzw. die Kommunalaufsicht die sachgerechte Verwendung der gewährten Bedarfszuweisungen (bitte die Mechanismen und Verfahren beschreiben, die sicherstellen sollen, dass die Bedarfszuweisungen gemäß den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung verwendet werden)?
- Hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, bei denen festgestellt wurde, dass Kommunen erhaltene Bedarfszuweisungen zweckwidrig verwendet haben (wenn ja, bitte die Kommune und das Jahr der Feststellung nennen)?
- Welche Konsequenzen werden vonseiten des Ministeriums bzw. der Kommunalaufsicht gezogen, wenn festgestellt wird, dass Bedarfszuweisungen zweckwidrig verwendet werden?
- Plant die Landesregierung Änderungen bei der Vergabe oder Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung von Bedarfszuweisungen, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltsführung in den Kommunen zu fördern und möglichen Fehlanreizen entgegenzutreten? Wenn ja, bitte die beabsichtigten Änderungen kurz skizzieren. Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 10.09.2024 finden Sie rechts unter Informationen.