„Wir werden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover keine Berufung einlegen“, erklärt der Vorsitzende des CDU-Regionsverbandes Hannover und Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt. Das Ziel, die Rechtmäßigkeit der zweifelhaften und parteipolitisch begründeten Wahlmotivationskampagne zu überprüfen, ist erreicht.
Das Gericht stellte eindeutig fest, dass der damalige Wahlleiter Prof. Priebs mit seinem Handeln zur Steigerung der Wahlbeteiligung kurz vor der Stichwahl zum Regionspräsidenten seine Neutralitätspflicht grob verletzt und damit ungerecht gehandelt hat.
Hoppenstedt erklärt: „Unser Ziel war nicht der Wahlsieg am grünen Tisch. Das Votum der Wählerinnen und Wähler erkennen wir an, aber wir akzeptieren keinen selbstherrlichen Eingriff Einzelner in einer so sensiblen Phase des Wahlkampfes.“ Damit sieht er das Urteil auch als Wegweiser für andere Wahlleiter, dessen Handlungsspielräume klar eingegrenzt werden zu Gunsten ihrer dringend angeratenen Neutralitätspflicht.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Region Hannover, Bernward Schlossarek, ergänzt: „Die Wahlforschung belegt klar, dass Stichwahlen über die Wahlbeteiligung und die Mobilisation der eigenen Wählerinnen und Wähler entschieden werden. Aber letztendlich sind die Parteien und Kandidaten für Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung verantwortlich und nicht ein „möchte gern neutraler“ Verwaltungsbeamter. Insofern ist es für die Region Hannover beschämend, dass erst ein Gericht feststellen musste, dass die selektive Wahlmotivationskampagne klar rechtswidrig war. Leider bedarf es immer wieder aufs Neue gerichtliche Entscheidungen, um Prof. Priebs den richtigen Weg aufzuzeigen.“